01/10/2026
Unterschrieben heißt noch lange nicht verstanden. ✍️
Die Hygienebelehrung nach § 43 IfSG ist alle zwei Jahre Pflicht. Bei uns erledigen Ihre Mitarbeitenden sie direkt im Betrieb: kurze Lerneinheiten, Prüfung, Nachweis zum Ausdrucken. Kein Seminartag, kein Ausfall an der Theke.
Für Weiterbildungen wie Onboarding, Warenkunde und Verkaufstraining gibt es wahrscheinlich sogar eine stattliche Förderung für Ihren Betrieb.
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