15/03/2024
Der neue intelligente Tachograph ist da – worauf warten Sie?
Der Countdown läuft!
Damit Sie nicht in eine Umrüstungswelle geraten, sollten Sie JETZT einen Umrüsttermin bei Ihrem Tacho-Service-Partner vereinbaren.
Bis wann müssen welche Fahrzeuge umgerüstet werden?
Wann welche Fahrzeuge damit ausgestattet sein müssen, regelt die Durchführungsverordnung EU 2021/1228. Dabei ganz wichtig und wird häufig missverstanden: Nur Nutzfahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, müssen nachgerüstet werden.
Wer also zum Beispiel ausschließlich in Hamburg oder Frankfurt oder Magdeburg für Speditionen im Nahverkehr fährt, muss derzeit die neuen Tachographen nicht nachträglich einbauen lassen.
---FRISTEN FÜR DEN NEUEN TACHOGRAPHEN---
-Neufahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 21. August 2023 sind bereits mit dem intelligenten Tachographen (2. Version) ausgestattet.
-Bestandsfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht die einen analogen oder digitalen Tachgraphen der 1. Generation an Bord haben, müssen spätestens bis 31. Dezember 2024 auf die neuen Geräte umgerüstet werden.
-Sind die Bestandsfahrzeuge bereits mit intelligenten Tachographen der 1. Version ausgerüstet, muss diese bis zum 18. August 2025 auf den Tachografen der Version 2 umgerüstet sein.
-NEU! Fahrzeuge über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht, auch kleinere Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr, unterliegen künftig der Tachographenpflicht. Sie müssen bis spätestens 1. Juli 2026 mit dem neuen intelligenten Tachographen (2. Version) ausgestattet sein.