16/02/2022
▶ Update zur Verfassungsbeschwerde - es geht voran!
In der letzten Zeit erreichen uns viele Fragen wegen unserer angekündigten Verfassungsbeschwerde gegen die Liquidsteuer. Deshalb folgt heute ein Update.
Um die Beschwerde juristisch mit den besten Argumenten zu begründen, braucht es sorgfältige Arbeit der Anwälte. Das läuft seit der Verkündung des Gesetzes im August 2021.
Wichtige Bausteine der Begründung sind fachliche Gutachten. Das erste von uns beauftragte Gutachten von Prof. Bernd Mayer zur Steuer wurde bereits im Februar letzten Jahres erstellt.
Wir haben darauf aufbauend ein zweites Gutachten beauftragt. Die Ergebnisse liegen uns jetzt vor. Eine Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft hat die unterschiedlichen Kosten des Dampfens und Rauchens nach Einführung der Steuer analysiert.
Das Ergebnis ist eindeutig und stützt unsere Begründung, dass es nach Einführung der Steuer, vor allem im letzten Schritt, zu einer äußerst ungerechten Kostenentwicklung kommen würde.
❗ Dampfen wäre 2026 mehr als 4 mal so teuer wie Rauchen. ❗
Wie geht es jetzt weiter?
👉 Voraussichtlich im März werden unsere Rechtsanwälte den ersten Entwurf der Verfassungsbeschwerde fertigstellen. Danach wird eine weitere Anwaltskanzlei diesen Entwurf finalisieren. Wir denken, dass wir Ende April die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen werden.
Wichtig:
Wir werden durch diese Verfassungsbeschwerde die Steuer nicht vermeiden können, aber wir kämpfen darum, die Steuer niedrig zu halten und die gesetzlich festgelegten Erhöhungen zu verhindern.
Weitere Infos folgen.