23/03/2021
Hallo liebe Kunden,
angesichts der neusten Idee unser Bundesregierung wird uns wohl eine Zwangspause von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern auferlegt.
Auch wenn wir bezüglich Lockdown als systemrelevant gelten, heißt es in diesem Falle :
- Verschärfter Oster-Lockdown: Vom 1. bis zum 5. April sollen alle Geschäfte vollständig schließen. Nur Supermärkte bleiben auf.........
- Der Gründonnerstag und Karsamstag werden einmalig als Ruhetage* definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. Nur am Karsamstag soll demnach der Lebensmittelhandel im engeren Sinne geöffnet bleiben.
Lebensmittel – Definition gemäß EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht
Bei Lebensmitteln handelt es sich um pflanzliche oder tierische Stoffe und Produkte, die für die menschliche Ernährung geeignet sind. Lebensmittel dienen zum einen dem Zwecke der Ernährung und werden vom Menschen getrunken, gekaut oder gegessen. Lebensmittel befriedigen aber nicht nur das Grundbedürfnis der Sättigung, sondern dienen auch dem Genuss am Essen.
Zu den Lebensmitteln gehören:
Nahrungsmittel
Genussmittel
Lebensmittelzusatzstoffe
Nahrungsergänzungsmittel
Was gehört nicht zu den Lebensmitteln?
Der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) ist eine lebensmittelrechtliche Definition zu entnehmen.
Demnach gehören nicht zu den Lebensmitteln:
Arzneimittel
Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe
Futtermittel
lebende Tiere, wenn diese nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr zubereitet worden sind
Tabak und Tabakerzeugnisse
Kontaminanten und Rückstände
Pflanzen, die noch nicht geerntet worden sind
kosmetische Mittel
Stellt euch also bitte darauf ein, dass ihr euch bis Mittwoch 31.03. mit Futter eindeckt, um bis zum Dienstag dem 06.04.21
auskommt
Macht das Beste aus der Zeit und hoffentlich für alle Zwei- und Vierbeiner ein paar Tage der Ruhe und Entspannung