04/07/2026
Temu & Co: Kleinsendungen in die EU nun zollpflichtig
Ab dem 01. Juli 2026 gelten in der EU neue Regeln für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern, die an Privatpersonen in Deutschland geschickt werden. Für Waren mit einem Wert bis 150 EUR fällt dann grundsätzlich ein pauschaler Zoll von 3 EUR je Warenart an. Diese Änderung gilt in der gesamten EU.
Für Kundinnen und Kunden heißt das: Wenn Sie ab dem 01. Juli 2026 in einem Online-Shop bestellen und die Ware aus einem Nicht-EU-Land kommt, können zusätzliche Zollabgaben entstehen. Die Deutsche Post setzt dabei die gesetzlichen Vorgaben für Deutschland um. Die Höhe des Zolls wird nicht von der Deutschen Post festgelegt.
Was ändert sich generell bei postalischen Importsendungen mit Waren aus Nicht-EU-Ländern ab 01. Juli 2026?
Ab dem 01. Juli 2026 entfällt in der EU die bisherige Zollfreigrenze von 150 EUR. Für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert bis 150 EUR wird stattdessen grundsätzlich ein pauschaler Zoll von 3 EUR je Warenart erhoben. Entscheidend ist, welche Warenarten in der Zollanmeldung oder auf der Rechnung getrennt aufgeführt sind.
Beispiel 1: Sie bestellen zwei Halsketten, eine Sonnenbrille und drei Kopfhörer in einem Online-Shop. Diese Waren werden in einer Sendung verschickt. Die zwei Halsketten, die Sonnenbrille und die drei Kopfhörer gelten jeweils als eigene Warenart. Es fallen insgesamt 9 EUR Zoll an.
Beispiel 2: Sie bestellen eine Damenhose und eine Kinderhose. Auch wenn beides Hosen sind, gelten sie zollrechtlich als zwei verschiedene Warenarten. Dann fallen insgesamt 6 EUR Zoll an.
Damit solche Sendungen in Deutschland zugestellt werden können, müssen die erforderlichen Zolldaten vollständig vorliegen. Dazu gehören vor allem genaue Angaben zur Ware und zum Unternehmen, das die Zollanmeldung auf Absenderseite verantwortet. Fehlen diese Angaben, kann die Sendung nicht wie vorgesehen bearbeitet werden. Sie muss dann an den Absender zurückgeschickt werden.
Was ändert sich beim Empfang solcher Sendungen ab dem 01. Juli 2026?
Die Deutsche Post arbeitet mit den ausländischen Postgesellschaften daran, dass der Empfang Ihrer Sendung weiterhin möglichst einfach bleibt. Je nach Angebot des Versenders können die Einfuhrabgaben bereits beim Kauf im Online-Shop bezahlt werden oder bei der Zustellung beziehungsweise Abholung in der Filiale anfallen.
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten werden die aktuellen Inhalte ausgeblendet, weil Sie längere Zeit nicht mehr aktiv waren. Bitte klicken Sie auf „Weiter“, um zurückzukehren.