05/08/2026
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
nach vielen erfolgreichen Jahren habe ich mich dazu entschlossen, die maschenprobe zum 31. Dezember 2026 dauerhaft zu schließen. Ich möchte mich bereits heute von ganzem Herzen für Ihr langjähriges Vertrauen, Ihre Treue und die gemeinsame Zeit bedanken.
Da mir ein fairer und transparenter Abschluss mit meinen Kunden besonders wichtig ist, möchte ich Sie hiermit höflich an noch offene Gutscheine erinnern. Bitte lösen Sie alle in Ihrem Besitz befindlichen gültigen Gutscheine bis spätestens zu unserem voraussichtlich letzten Geschäftstag, dem 14. Dezember 2026, ein.
Wir freuen uns darauf, Sie in den kommenden 5 Monaten weiterhin bei uns begrüßen zu dürfen, um Ihre Wollvorräte aufzustocken und Ihre Gutscheine einzulösen.
Wichtige rechtliche Hinweise zur Gutscheineinlösung:
• Ausschlussfrist wegen Schließung: Gutscheine verlieren mit der endgültigen Betriebsschließung ihre Gültigkeit da das Unternehmen ab diesem Zeitpunkt rechtlich nicht mehr existiert.
• Kein gesetzlicher Anspruch auf Barauszahlung: Bitte beachten Sie, dass Gutscheine grundsätzlich gegen Ware einzulösen sind. Ein rechtlicher Anspruch auf die Auszahlung des Gutscheinwerts in bar besteht nicht.
• Reguläre Verjährung: Unabhängig von unserer Schließung unterliegen Gutscheine der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Durch die finale Aufgabe des Geschäftsbetriebs verkürzt sich dieser Zeitraum in der Praxis jedoch auf den Tag der Schließung.
• Geschenkkarten Onlineshop: Geschenkkarten, die über unseren Onlineshop gekauft wurden, können ab sofort auch in unserem Geschäft eingelöst werden.
Für Interesse bei einer Geschäftsübernahme kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an [email protected]