25/02/2026
Angemessene Bezahlung ist wichtig. Nicht nur für Beschäftigten und Selbstständig im Musikinstrumentenbau, sondern auch für alle Musikkehrer , vor allem in privaten Musikschulen.
Der Verband erklärt weiter: "Wir empfehlen für eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten 67 Euro als angemessenes Honorar. Diese Empfehlungen orientieren sich an vergleichbaren Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und berücksichtigen die spezifischen Rahmenbedingungen selbstständiger Lehrtätigkeit."
🎵 Wir haben eine aktualisierte Empfehlung für Honoraruntergrenzen in der musikalischen Bildung veröffentlicht. ✨
Ab dem 1. März 2026 werden mindestens 56 € (45 Minuten) bzw. 74 € (60 Minuten) empfohlen. Als angemessen gelten 67 € bzw. 89 €.
Damit sollen prekäre Beschäftigungsverhältnisse vermieden, die Qualität gesichert und der Nachwuchsmangel in musikpädagogischen Berufen bekämpft werden.
Die Empfehlung richtet sich insbesondere an öffentliche Fördergeber, Musikschulen, Hochschulen und freie Auftraggeber. Musikalische Bildung braucht eine auskömmliche Finanzierung – als klares Zeichen der Wertschätzung.
Die ganze PM hierzu auf https://t1p.de/5cu3a.
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ANMERKUNG: Da wir viele Rückmeldungen aus dem Bereich der privaten Musikschulen erhalten haben, möchten wir noch darauf hinweisen, dass sich unsere Empfehlungen an Projekte und Institutionen richten, die aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Uns ist bewusst, dass die Rahmenbedingungen und finanziellen Möglichkeiten sich je nach Bundesland und Region unterscheiden und Empfehlungen nicht überall sofort umsetzbar sind.