Waffengeschäft Kiel

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20/02/2020

19.02.2020
Neues Waffenrecht in Kraft!

Das 3. WaffRändG wurde am 19.02.2020 verkündet. Gemäß Artikel 5 (Seite 194 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 7) treten nur die folgenden Änderungen am Tag nach der Verkündung (20.02.2020) in Kraft:

§ 5 Zuverlässigkeit > Einbeziehung der Verfassungsschutzbehörden
§ 13 "Jäger-§" > Erlaubnis für Schalldämpfer für Zentralfeuermunition
§ 40 Abs. 3 > Umgang für Jäger mit Nachtsichtvorsatzgeräten & Nachtsichtaufsatzgeräten
(Achtung: jagdrechtliche Verbote/Einschränkungen sind weiter zu beachten.)
§ 42 Abs. 6 > Neue Waffenverbotszonen (Ermächtigungsregelungen für die Länder)

Vollständig in Kraft tritt das Gesetz am 1. September 2020

Quelle: VDB

Adresse

Holstenstraße 84
Kiel
24103

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