17/02/2021
Weil der Konsum sich geändert hat und dementsprechend die Steuereinnahmen geringer geworden sind soll hier am Zahnrad gedreht werden? 🤨
Ursprünglich gab es die Tabaksteuer um das Gesundheitswesen zu unterstützen, da bei Tabak bekanntlich hohe Risiken zu erkranken darstellt.
Okay kann ich verstehen🤷♂️
Nun aber zu dem welches ich nicht verstehe 🧐
Die E-zigarette ist Nachweislich min. 95% weniger schädlich sowie 99,8% weniger Krebserregend. Das ist Fakt siehe zum Beispiel Public Health Studien ☝
Und bis heute gab es keinen Patienten der bei einer handelsüblichen E-zigarette erkrankt ist.
Dementsprechend ist es an den Haaren herbei gezogen überhaupt eine Steuer zu erheben! 🤬
Erste Schritte von den Verbänden (Gruß und dickes Danke geht raus), Händlern und Konsumenten haben anscheinend Wirkung gezeigt.🤏
Verschoben auf nächstes Jahr 🧐
Hier der entsprechende Entwurf dazu:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes
16.02.2021
Seit Einführung des Tabaksteuermodells im Jahr 2011 erfolgte trotz eines durch Volatilität und Dynamik gekennzeichneten Ta******enmarktes keine inhaltliche Anpassung des Tabaksteuergesetzes. Mittlerweile haben sich neben den konventionellen Ta******en sogenannte Heat-not-Burn-Produkte und E-Zi******en auf dem deutschen Absatzmarkt etabliert. Die Bedeutung dieser neuartigen Produkte nimmt kontinuierlich zu.
Heat-not-Burn-Produkte werden derzeit unter Anwendung des Steuertarifs für Pfeifentabak als Rauchtabak besteuert. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zi******en unterliegen derzeit nicht der Tabaksteuer. Vor dem Hintergrund der Änderung der Konsumgewohnheiten und des Rückgangs des Absatzes von herkömmlichen Ta******en ist das Tabaksteuergesetz wie folgt zu ändern:
Das Tabaksteuermodell wird ab dem 1. Januar 2022 fortgeschrieben.
Für Heat-not-Burn-Produkte (erhitzter Tabak) wird ab dem 1. Januar 2022 eine zu-sätzliche Steuer eingeführt, so dass diese zukünftig wie Zi******en besteuert werden.
Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zi******en sind ab dem 1. Juli 2022 Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen als solche der Tabaksteuer.