09/06/2021
‼Steuern: Basen, Aromen & Shake & Vape‼
Wir können es noch nicht sicher sagen, ob auch Aromen unter die Definition "Substitute für Ta******en" fallen und somit besteuert werden müssen. Unsere Tendenz geht aber eher in Richtung der Steuerpflicht, denn die Definition gilt für Produkte, die zur Verwendung in einer E-Zigarette geeignet sind.
Zwar kann man die Aromen nicht alleine in einer E-Zigarette verwenden, aber Short- und Longfills sind für die E-Zigarette konzipiert und in Verbindung mit einer Base für die Verwendung geeignet. Im Gesetz steht leider nicht, dass das Produkt unmittelbar oder alleine geeignet sein muss.
Eine Base ist ein aromafreies und nikotinfreies Liquid und muss daher leider besteuert werden.