Nachtflohmarkt Neustadt an der orla

Nachtflohmarkt Neustadt an der orla Antik- und Trödelmarkt

Sie stöbern gerne in der Vergangenheit und entdecken dabei schon einmal längst vergessene Alltagsgegenstände?

Dann sind Sie hier genau richtig! Eine beträchtliche Auswahl an Sammlerstücken und Antiquitäten wird jedes Sammlerherz bei dieser Zeitreise höher schlagen lassen. Standgebühren: Laufender Meter 3,00 € Auto am Stand kostenlos


Der Eintritt beträgt 2,€ pro Person. Die Öffnungszeiten sind 18-24 Uhr. Der jeweils nächste Flohmarkt wird auf dieser Facebookseite rechtzeitig bekannt gegeben.

25/06/2017

Mal bitte alle an melden die verkaufen wollen dann gibt es denn genauen Termin danke

22/05/2017
29/04/2017

Mal bitte alle die verkaufen wollen mal bitte anmelden damit wir denn termin bekann geben könn wo wir ihn genau machen DANKE

21/04/2017

Teilt bitte alle die Seite

16/04/2017

Wenn es vorschläge gibt oder ihr denn ein oder anderen kennt der gern seine sachen verkaufen will wir brauchen noch jede menge leute die verkaufen wollen um denn Flohmarkt auch weider hin am laufen zuhalten

16/04/2017

Alle die mit im team sein wollen oder gerne helfen wollen meldet euch

16/04/2017

Lasst alle mal ein gefällt mir da und wäre schön wenn ihr werbung macht und es auch euren freuden zeigt und sie auch ein gefällt mit da lass könn DANKE

14/04/2017

Alle die gern was verkaufen wollen könn gern eine nachricht hinterlassen und sich ein platz sichern

25/03/2017

Marktordnung

* Geschäftsbedingungen / Marktordnung

Ein Vertrag zwischen Standinhaber und Veranstalter ist neben der schriftlichen Bestellung ebenso zustande gekommen, sobald der Platz befahren/betreten wird bzw. Waren ausgepackt werden. Gleichzeitig erkennt jeder Standbetreiber (Mieter) sowie jeder Besucher mit Betreten des Veranstaltungsgeländes die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Marktordnung sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungshalle verbindlich an. Rückmeldung des Veranstalters erfolgt nur, wenn die Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kann.

* Zulassung / Ausstellungsgegenstand

Gegenstand des Marktes ist der An- und Verkauf von bestimmten Waren, insbesondere von Antiquitäten (Schmuck, Uhren, Möbel, Bilder, Bücher), Sammlerobjekten (Münzen, Briefmarken, Postkarten, Puppen u.dgl.m.) und von Trödel (alte oder abgenutzte Gegenstände) Zugelassen sind Teilnehmer/Händler, deren Produkte in genannten Rahmen passen. Verkaufsverbot besteht für Neuware, Restpostenware, Lebensmittel, Waffen, Munition, Porno-graphische Artikel, lebende Tiere und Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen! Auf die Einhaltung von § 86a StGB wird ausdrücklich hingewiesen. Weiterhin verboten ist das Handeln mit Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware erwecken. Ausdrücklich untersagt ist das Anbieten von: Bild- und/oder Tonträger FSK 18; PC- und Konsolenspiele USK 18; Raubkopien (Bild- und/oder Tonträger, Software, PC- und Konsolenspiele) die gegen Gesetze oder Verordnungen im Sinne des Jugendschutzgesetzes und StGB verstoßen bzw. nicht im Gebiet der EU lizenzierte Datenträger. Am Markt können sowohl Händler mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Händler selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer hat an seinem Stand Name und/oder Firmenbezeichnung anbzbringen und ist zudem verpflichtet, dem Veranstalter mitzuteilen, wenn er keine den steuerlichen Vorgaben entsprechende Rechnung benötigt.

* Fremdwerbung

Jegliche Fremdwerbung auf unseren Märkten ist ohne unsere Zustimmung strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.

* Haftung des Standbetreibers

Der Teilnehmer/Händler haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.

* Platzzuteilung

Die Platzzuteilung wird ausschließlich durch Mitarbeiter des Veranstalters vorgenommen. Ein Anspruch des Teilnehmers/Händlers auf einen bestimmten Standplatz (Stammplatz oder Wandplatz) besteht nicht. Hallenwände, Türen, Säulen etc. dürfen nicht mit Waren dekoriert werden. Elektro- und sonstige Installationen sind vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen. Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen.

* Auf- und Abbauzeiten

Aufbauzeit ist ab 16 Uhr oder e nach termin . Wer angemeldet ist hat seinen Stand bis eine Stunde vor Marktbeginn zu beziehen. Danach erlischt die Reservierung und der Platz kann neu vergeben werden. Bei Nachtflohmärkten darf der Abbau der Stände bzw. das Einpacken der Ware erst ab 23 Uhr erfolgen.

* Standtiefe / Berechnung von Eckständen

Die Standtiefe beträgt 2,50 Meter. Bei Eck- oder Kopfständen wird die Standtiefe zur Standlänge dazugezählt. Jeder begonnene Meter wird voll berechnet.

* Abfälle und Müll

Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer / Händler selbständig zu entsorgen. Bei Zurücklassen von Abfällen und Müll wird eine Strafe von 100,- Euro dem Standbetreiber in Rechnung gestellt.

* Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte (Parkplatznutzung eingeschlossen). Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. GEMA-Gebühren die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD-Verkauf, Radio) anfallen trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden. Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung von Veranstaltungshallen bzw. des jeweiligen Verkaufsstandes des Mieters. Es ist somit jegliche Haftung ausgeschlossen. Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

Adresse

Neustadt An Der Orla
07806

Telefon

015256568070

Webseite

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