11/10/2026
Das ist ein echter Pfandleihhaus-Mythos: Nach drei Monaten gehört der Gegenstand automatisch dem Pfandhaus.
Ganz klar: Das stimmt so nicht.
Bei einer Pfandleihe wird das Darlehen zwar frühestens nach drei Monaten fällig – aber der hinterlegte Gegenstand geht dadurch nicht einfach automatisch in den Besitz des Pfandleihers über.
Nach der Fälligkeit gibt es grundsätzlich noch eine gesetzliche Frist von mindestens einem weiteren Monat, bevor das Pfand verwertet werden darf. Und auch danach kann ein Pfandhaus nicht einfach frei darüber verfügen: Die Verwertung unterliegt klaren gesetzlichen Regeln und erfolgt in der Regel über eine ordnungsgemäß angekündigte Versteigerung.
Ihr habt noch andere Dinge über Pfandleihhäuser gehört und wollt wissen, ob sie wirklich stimmen? Schreibt eure Pfandleihhaus-Mythen in die Kommentare – wir greifen sie in den nächsten Videos auf und klären sie für euch.
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