30/09/2026
🎣 Neue Regeln für Angler und Berufsfischer in Mecklenburg-Vorpommern
Ab sofort gelten mit der fünften Änderung der Küstenfischereiverordnung neue Vorgaben für die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns. Ziel ist es, Fischbestände nachhaltig zu bewirtschaften und gleichzeitig empfindliche Arten wie Kegelrobben und andere Meeressäuger besser zu schützen.
🐟 Das ändert sich beim Angeln:
Hecht: Entnahmefenster von 60 bis 90 cm
Mindestmaß für Hecht steigt auf 60 cm
In der Freizeitfischerei darf künftig nur noch ein Hecht pro Angeltag und Person entnommen werden
Hechte über 90 cm dürfen in der Handangelfischerei sowie lebend in Reusen gefangene Hechte nicht entnommen werden
Meerforelle: Mindestmaß steigt auf 48 cm
Barsch: Erstmals gilt in der Freizeitfischerei ein Tagesfanglimit von 15 Fischen pro Person
Die neuen Hecht-Regelungen basieren unter anderem auf wissenschaftlichen Untersuchungen der Boddengewässer, die seit 2019 durchgeführt wurden. Ziel ist insbesondere der Schutz großer, für die Fortpflanzung wichtiger Tiere.
🦭 Mehr Schutz für Kegelrobben und andere Meeressäuger
Die obere Fischereibehörde erhält zusätzliche Möglichkeiten, bei Bedarf zeitlich und räumlich begrenzte Maßnahmen für die Fischerei anzuordnen und Anforderungen an Fanggeräte festzulegen.
Hintergrund sind unter anderem die gehäuften Totfunde von Kegelrobben im Jahr 2024. Auch die Regeln für die Reusenfischerei werden angepasst, um Risiken für empfindliche Arten zu verringern.
🐟 Steinbutt: Anpassung an EU-Recht
Die bisherige landesrechtliche Schonzeit für Steinbutt wird gestrichen. Damit werden die Landesregelungen an das geltende europäische Fischereirecht angepasst.
Quelle: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Aktuell/?id=223913&processor=processor.sa.pressemitteilung