29/07/2026
Und hier dazu noch die Info der Stadt Tönisvorst.
𝗙𝗹𝘂𝗴𝗵𝗮𝗳𝗲𝗻 𝗗𝘂̈𝘀𝘀𝗲𝗹𝗱𝗼𝗿𝗳: 𝗕𝘂̈𝗿𝗴𝗲𝗿*𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 𝗸𝗼̈𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗮̈𝘂ß𝗲𝗿𝗻
Der Flughafen Düsseldorf hat einen geänderten Antrag an das Verkehrsministerium des Landes gestellt: Kein Wegfall der Kapazitätsobergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten, dafür aber eine andere Verteilung innerhalb dieses Kontingents. Konkret: 128.000 davon im Linien- und Charterverkehr und 3000 sonstige Flugbewegungen. Zu diesem geänderten Planfeststellungsantrag können sich jetzt wieder die Bürger*innen äußern: Die Unterlagen liegen für die Dauer eines Monats vom 2. September bis 1. Oktober 2026 im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, Erdgeschoss, linker Flur, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗹𝗮𝗴𝗲𝗻 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹 𝗲𝗶𝗻𝘀𝗲𝗵𝗯𝗮𝗿
Zudem sind die Unterlagen ab 2. September 2026 auf der Website der Stadt verlinkt (www.toenisvorst.de). Alternativ kann das Portal Beteiligung.NRW.de genutzt werden: https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/startseite.
𝗘𝗶𝗻𝘄𝗲𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗲𝗿𝗵𝗲𝗯𝗲𝗻
Einwendungen können bis einschließlich 15. Oktober 2026 (Posteingang) bei der Bezirksregierung erhoben werden. Wichtig: Eine Einwendung mittels einfacher E-Mail entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen und bleibt daher unberücksichtigt. Die Details, wie man seine Einwendungen einbringen kann, findet man in der öffentlichen Bekanntmachung (www.toenisvorst.de) online, aber auch im Amtsblatt des Kreises Viersen vom 9. Juli 2026 www.kreis-.viersen.de oder aber der Direktlink: https://abi.kreis-viersen.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVk8seOs9KP3TCjrm2-xoj0).
𝗭𝘂𝗺 𝗛𝗶𝗻𝘁𝗲𝗿𝗴𝗿𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝘀 𝗣𝗹𝗮𝗻𝗳𝗲𝘀𝘁𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻𝘀:
Bereits im Jahr 2015 hatte der Flughafen Düsseldorf einen Antrag im Planfeststellungsverfahren beim zuständigen Landesministerium eingereicht. Gegenstand waren unter anderem der Bau von acht zusätzlichen Flugzeug-Abstellpositionen, eine Erhöhung der im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestarken Tagesstunden sowie eine flexiblere Nutzung der Start- und Landebahnen. Darüber hinaus beantragte der Flughafen damals den Wegfall der Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres.
Mit dem jetzt geänderten Antrag hält der Flughafen an den baulichen Maßnahmen und den beantragten betrieblichen Änderungen fest. Auf den beantragten Wegfall der Kapazitätsobergrenze verzichtet er jedoch. Stattdessen soll die bisherige Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen bestehen bleiben und künftig innerhalb dieses Kontingents anders auf Linien-, Charter- und sonstige Flugbewegungen verteilt werden.
Text & Grafik: (cp)