Angelsport Teltow

Angelsport Teltow Angelgeschäft mit persönlicher Beratung für Stipper, Raubfischangler und Meer

05/05/2026

Begleitetes Angeln für Kinder unter acht Jahren eingeführt

Das Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg vom 23. April 2026 (GVBI. I - 2026, Nr. 13) enthält in Artikel 7 die Änderung des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG). Mit der Änderung in § 18 Absatz 1 BbgFischG wird das begleitete Angeln durch für Kinder im Alter unter 8 Jahren eingeführt. Konkret heißt das:

• Die Ausübung der Angelfischerei für Kinder unter 8 Jahren ist nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtsführenden Begleitperson möglich.

• Die Angelfischerei darf nur gezielt auf Friedfische ausgeübt werden.

• Das angelnde Kind muss zwingend eine der zwei Handangeln der aufsichtsführenden Begleitperson nutzen.

• Die aufsichtsführende Begleitperson muss im Besitz einer gültigen Angelberechtigung für das entsprechende Gewässer sein, sowie den Nachweis der gezahlten Fischereiabgabe mitführen.

• Durch die aufsichtsführende Begleitperson ist die ständige Beaufsichtigung des angelnden Kindes zu gewährleisten.

• Die aufsichtsführende Begleitperson ist für die waidgerechte Versorgung des Fangs verantwortlich. Das Keschern, Betäuben und Abhaken, sowie das Töten des Fisches ist nur durch die Begleitperson durchzuführen.

• Der Nachweis und die Meldung des Fangergebnisses sind durch die aufsichtsführende Begleitperson abzusichern. Sie ist für die Einhaltung von Mindestmaßen, Schonzeiten, Fangbegrenzungen sowie weiteren rechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Der angeeignete Fisch wird auf die Fangbegrenzung der Begleitperson angerechnet.

Für Kinder ab 8 Jahren bleiben die bisherigen Regelungen unverändert. Im Zuge des Bürokratieabbaus wurde zudem zum 1. Januar 2026 die Fischereiabgabe für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres abgeschafft.

Damit wird Brandenburg erneut seinem Ruf als Vorreiter einer besonders liberalen Fischereigesetzgebung in Deutschland gerecht und setzt zugleich ein wichtiges Signal zur Förderung der Angelfischerei im Land.

Foto: Marcel Weichenhan /LAVB

22/04/2026
26/01/2026
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16/12/2025

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20/11/2025

Sonderregelungen für die Alte Fahrt in Potsdam

Ab dem 1. Januar 2026 gelten für die Alte Fahrt in Potsdam neue Bedingungen. Diese sind Ergebnis eines offenen Dialogs zwischen allen Beteiligten, wie der Landeshauptstadt Potsdam, dem Fischereischutzverein "Havel" und dem Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAVB). Die sich ständig verändernde Lage am Gewässer macht es nötig, diesen Prozess zu begleiten und entsprechend zu moderieren sowie zu steuern.

Im Frühjahr 2025 bildete sich ein Arbeitskreis, initiiert durch die Stadt Potsdam, der sich mit der Herstellung maximaler Rechtssicherheit bei der Ausübung der Angelfischerei in diesem Bereich befasst. Ziel der neuen Regelungen ist es, die sensible Gewässerregion zu entlasten, den Fischbestand – insbesondere während der Wintermonate – zu schonen und Beeinträchtigungen des Naturraums zu reduzieren.

Die Sonderregelungen im Überblick

➡️ Geltungsbereich: In der Alten Fahrt und der anschließenden Hafenbucht, beginnend in Fließrichtung am Feldstein auf der Kaimauer des Adolf-Miethe-Ufers und endend an der Eisenbahnbrücke.

➡️ Zulässiges Angeln: Erlaubt ist ausschließlich das Angeln mit einer Handangel ohne Rolle auf Friedfisch – sowohl vom Ufer als auch vom Boot aus.

➡️ Nachtangelverbot: Das Angeln ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.

➡️ Geltungsdauer: Die Sonderregelungen gelten ganzjährig und unbefristet.

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Nutzung des Gewässers in einem nachhaltigen Gleichgewicht zu halten und gemeinsam mit den Anglern dafür zu sorgen, dass die im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausübung der Angelfischerei teilweise unvermeidbaren Hinterlassenschaften möglichst nicht in der Natur verbleiben.

Von den neuen Regelungen nicht umfasst ist die Neue Fahrt ab der Nuthe-Einmündung bis zur Eisenbahnbrücke mit Hafenbucht. Hier kann ab sofort wieder ganzjährig ohne Einschränkungen die Raubfischhandangel eingesetzt werden. Darüber hinaus kann auch an den verbliebenen Uferflächen der Hafenbucht ohne Einschränkungen ganzjährig geangelt werden.

Wir appellieren nochmals an alle Mitglieder, in diesem sehr städtisch geprägten Bereich äußerst verantwortungsvoll mit der Natur und Umwelt umzugehen – auch unter besonderer Rücksichtnahme auf die Belange außenstehender Personen.

Der genaue Geltungsbereich ist ab dem 15. Dezember 2025 auf unserer Homepage www.lavb.de einzusehen. Die Pressemitteilung "Neue Regelungen für das Angeln in der Alten Fahrt und der Hafenbucht Potsdam ab dem 1. Januar 2026" der Stadt Potsdam vom 19. November 2025 ist über nachfolgenden Link abrufbar.

https://www.potsdam.de/de/561-neue-regelungen-fuer-das-angeln-der-alten-fahrt-und-der-hafenbucht-potsdam-ab-dem-1-januar-2026

Foto: Marcel Weichenhan / LAVB

23/10/2025

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07/09/2025
18/06/2025

Das Anglerland Brandenburg feiert den heutigen "Geh-Angeln-Tag" ("National Go Fishing Day"). Es ist ein Tag, der dem Angeln gewidmet ist. Nutzen wir den "Geh-Angeln-Tag", um die Ruhe und Schönheit der Natur zu genießen oder vielleicht sogar einen tollen Fang zu machen.

Angeln in Brandenburg ist ein Kulturgut. Angeln verbindet die Menschen, ist nachhaltig, schafft Ausgleich sowie Erholung und es bringt ein leckeres, gesundes Lebensmittel auf den Tisch. Angler kümmern sich um die Gewässer und die in ihnen lebenden Fischarten. Allein in Brandenburg zählt der Landesanglerverband über 96.000 Mitglieder in mehr als 1.400 Vereinen. Jedes Jahr leisten unsere Angler etwa 360.000 Stunden ehrenamtliche unbezahlte Arbeit zum Wohle der Gesellschaft.

Der "Geh-Angeln-Tag" ist für uns der richtige Zeitpunkt, um "Danke" zu sagen an unsere Angler im Land. Danke für Euer unermüdliches Engagement, Danke dass ihr die seid, die auch unter die Wasseroberfläche schauen, danke für die unvergesslichen Momente, die dieses Hobby mit sich bringt!

Foto: Johannes Arlt / DAFV

Adresse

Potsadamer Straße 61
Teltow
14513

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:30
Dienstag 09:00 - 18:30
Mittwoch 09:00 - 18:30
Donnerstag 09:00 - 18:30
Freitag 09:00 - 18:30
Samstag 09:00 - 14:00

Telefon

+493328302218

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