20/05/2021
Ab Samstag 🎉🎉🎉
Wir freuen uns auf Euch
Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt heute bei 94,5 und den fünften Tag in Folge unter dem in der bundeseinheitlichen Notbremse vorgesehehen Schwellenwert von 150. Der Einkauf in Ladengeschäften ist deshalb im Oberbergischen Kreis ab Samstag (22.05.2021) wieder nach vorheriger Terminvereinbarung, mit negativem Test sowie unter weiteren Auflagen möglich.
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🌐 Ihr habt noch Fragen?
In unserer Pressemitteilung auf www.obk.de/corona-pm ("20.05.2021: Ab Samstag: „Test & Click & Meet“ in Ladengeschäften wieder zulässig") informieren wir ausführlich zum Thema.
Auf www.obk.de/faq und www.obk.de/corona-ampel erhaltet ihr einen Kurzüberblick über die aktuell geltenden Regelungen im Oberbergischen Kreis.
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🤔 Wann sind weitere Lockerungen möglich?
Die Lockerungen sind an die bundeseinheitlichen Bedingungen der Bundes-Notbremse geknüpft.
Weitere Lockerungen, die über die oben genannten Punkte hinausgehen, sind erst möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (montags bis samstags, Sonn- und Feiertage werden nicht mitgerechnet) unter dem Schwellenwert 100 liegt. Das Land stell dies mit einer Allgemeinverfügung fest. Das Land gibt bekannt, dass ab dem übernächsten Tag die jeweils geltende Maßnahme wieder außer Kraft tritt.
Bis dahin bleiben alle weiteren Einschränkungen der Bundesnotbremse aus § 28b IfSG bestehen (z.B. Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich, Ausgangsbeschränkung oder die Untersagung von körpernahen Dienstleistungen mit wenigen Ausnahmen)!
Die weitere Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz muss abgewartet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Zusagen gemacht werden.
‼ Wir berichten, wenn weitere Lockerungen in Kraft treten.
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ℹ️ Erinnerung: Öffnungen in Schule und KiTa
Wie bereits gestern berichtet, startet der Wechselunterricht an den Schulen nach Pfingsten am nächsten Mittwoch (26.05.2021). Bis dahin findet weiterhin Distanzunterricht statt.
Für weitere außerschulische Bildungsangebote greift ab dem 21.05.2021 wieder § 7 der Corona-Schutzverordnung NRW.
In der Kindertagesbetreuung ist ab Freitag (21.05.2021) wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich. Im eingeschränkten Regelbetrieb können wieder alle Kinder die entsprechenden Betreuungsangebote wahrnehmen. In der KiTa ist dabei wieder eine strikte Trennung der Gruppen und eine Reduzierung der wöchentlichen Betreuungszeit um zehn Stunden vorgesehen. Weitere Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb finden Sie unter: https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern